Personen-Notsignal-Anlagen
Nach §8 der Unfallverhütungsvorschrift hat der Unternehmer bei gefährlichen Arbeiten eine Überwachung
der allein arbeitenden Person sicherzustellen.
Diese Überwachung kann u.a. auch durch Personen-Notsignal-Anlagen erfolgen (BGR 139).
Da diese Forderung insbesondere auch für Einzelarbeitsplätze gilt, hat der Unternehmer in Abhängigkeit
von der Gefährdung an Einzelarbeitsplätzen geeignete Maßnahmen der Überwachung zu treffen.
Das mobile Meldegerät ist ein integraler Bestandteil einer Notsignalanlage.
Es setzt nach einer Auslösung eine Signalisierung über Funk ab.
Die Auslösung kann bewusst erfolgen (über den Rufknopf) oder auch unbewusst (z.B. über den Neigungssensor).
Die Signalisierung erfolgt optisch über ein LCD-Display, akustisch über eine lautstarke
Sirene oder über Funk.
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